| Schneider, Stefan: Selbsthilfe ist eine Säule der Wohnungslosenhilfe! Weimar 2001 | | Drucken | |
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Dr. Stefan Schneider
für den Verein mob - obdachlose machen mobil e.V./ die strassenzeitung Mitglied in der BAG - Wohnungslosenhilfe e.V. Selbsthilfe ist eine Säule der Wohnungslosenhilfe!Statement auf der Außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am 01. und 02. März 2001 in Weimar - Diskussionsveranstaltung zum Entwurf eines neuen Grundsatzprogramms0. VorbemerkungGuten Tag,
ich möchte sprechen zum Thema Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen im Grundsatzprogramm der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. und wie beide Aspekte darin vorkommen, nämlich so gut wie gar nicht und wenn, dann nur marginal. Das ist nicht in Ordnung.
Ich möchte die Bedeutung von sozialer Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen im Bereich der Wohnungslosenhilfe argumentieren in zwei Richtungen, nämlich erstens quantitativ und dann zweitens qualitativ, um daraus einige Schlussfolgerungen zu ziehen, wie sich das im Grundsatzprogramm widerspiegeln sollte. 1. Selbsthilfe qualitativIn meinem ersten - quantitativen - Argument beziehe ich mich lediglich auf die Zahlen aus dem Land Berlin, weil in Bezug auf Zahlen (und der Selbsthilfelandschaft) kenne ich mich hier an besten aus, in meinem zweiten - qualitativen - Argument beziehe ich mich auf bundesweite . Erfahrungswerte, die wir im Verlauf unserer Arbeit haben sammeln können.
Zunächst also mein quantitatives Argument: Nach unseren Schätzungen werden - allein im Land Berlin - im Jahr mehr als 1.000 Menschen von Selbsthilfegruppen im Bereich Wohnungslosenhilfe erreicht. Erreicht bedeutet hier, dass diese Mensch in irgendeiner Form eingebunden werden dergestalt, dass damit eine, manchmal unmittelbare, manchmal nachhaltige Verbesserung der Lebenslage erreicht wird. Setze ich diese Zahl ins Verhältnis zu den weniger als 10.000 im Land Berlin registrierten Wohnungslosen, dann heißt dies, dass deutlich mehr als 10% der Wohnungslosen in Selbsthilfegruppen eingebunden sind. Dies ist schon ein großer Anteil, und schaue ich mir an, was sich in den letzten Jahren in diesem Bereich entwickelt hat an vielfältigsten Initiativen und Gruppierungen, so bin ich sicher, wird dieser Bereich auch in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen, sowohl was die Vielzahl der Projekte angeht, als auch in Bezug auf den Anteil der erreichten Personen. Hinzu kommt der Anteil der Wohnungslosen, die, in welchen Formen auch immer, an den vielfältigen Aktivitäten im Bereich des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements eingebunden sind. Das fängt an bei Menschen, die in kirchlich organisierten Suppenküchen in der Küche mitarbeiten und geht weiter bei den Wohnungslosen, die bei den Tafeln als Beifahrer zum Laden tätig sind. Auch in den konventionellen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wird ein Großteil der Arbeit und der Angebote nur deshalb bestritten, weil Wohnungslose oder ehemals Wohnungslose dort tätig sind, oftmals ehrenamtlich oder mit nur geringer Entlohnung. Auch dies sind, so sehe ich das, Selbsthilfepotentiale, auf die hier zurückgegriffen wird. Oftmals ist es doch so, dass Menschen, die in akuter Not waren, nach der Überwindung der schlimmsten Zeit für sich selbst das Bedürfnis entwickeln, wiederum anderen helfen zu wollen. Damit will ich sagen, schon jetzt ist der Anteil von Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen oder Ansätzen und Potentialen dafür wesentlich größer, als wir vielleicht wahrzunehmen bereit sind. Dieser Tatsache muss ein Grundsatzprograrnm, das wenigstens die Tragweite von einem Jahrzehnt haben soll, Rechnung tragen. (Ich will nicht verschweigen, dass es hier ein paar systematische Probleme gibt, nämlich die Frage, ob alle die Menschen, die von sozialen Selbsthilfegruppen erreicht und eingebunden werden, tatsächlich obdachlos sind oder "nur" in prekären Lebenssituationen, aber dies ist ein anderes Thema.) 2. Selbsthilfe quantitativMein anderes Argument für die Bedeutung von Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen ist qualitativer Art:
Im Grundsatzprogramm sind im Zusammenhang von Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen lediglich die Straßenzeitungen erwähnt. Daneben, als Beispiel für bürgerschaftliches Engagement, die Tafeln bzw. die Tafelbewegung. Schaut man sich im Gegensatz dazu an, was es m Bundesgebiet insgesamt an Formen der Selbsthilfe gibt, komme ich zu einem völlig anderen Ergebnis: Es existieren - bundesweit - und diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit –
3. Vielfalt sichtbar machenIch komme mit dieser Aufzählung und indem ich sie bewerte, zu den Schlußfolgerungen für das Grundsatzprogramm:
All diese Vielfalt im Bereich Selbsthilfe und Selbsthilfestrukturen in der Wohnungslosenhilfe wird im Grundsatzprogramm letztlich ignoriert. Ausgehend von der These, dass Kreativität und damit auch neue innovative Entwicklungen und Tendenzen der Wohnungslosenhilfe am Rand entsteht, wird ein sehr wichtiger Aspekt der Wohnungslosenhilfe schlichtweg ausgeblendet. Und dabei habe ich noch gar nicht gesprochen über die Chancen, die sich ergeben, wenn erst die vielen Formen und Möglichkeiten der Kooperation mit den Ansätzen bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements und letztlich auch der konventionellen professionellen Hilfe mit in den Blick genommen werden. Indem diese Aspekte im Grundsatzprogramm ausgeblendet werden, beraubt sich die BAG selbst der Möglichkeit, in Programm aufzustellen, das Plattform sein kann für alle diese Gruppen, die es jetzt schon gibt und die in Zukunft verstärkt entstehen werden. Indem diese Aspekte im Grundsatzprogramm ausgeblendet werden, be- raubt sich die BAG selbst der Möglichkeit, die daraus entstehende Mischung, Kombination und Durchdringung verschiedenster Hilfeansätze, die in den nächsten Jahren verstärkt noch entstehen und die gesamte Hilfelandschaft umgestalten werden wird, überhaupt beschreibbar zu machen. Verstehen Sie bitte, es geht mir nicht darum, um jeden Preis die Aspekte von Selbsthilfe sowie bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement in das Grundsatzprogramm im Sinne einer Konkurrenz reindrücken zu wollen, die Rolle und das spezifische Leistungsbild der konventionellen professionellen Hilfe in seinen Hauptformen stationär und ambulant, die im Moment immer noch den Schwerpunkt bilden, auch innerhalb der BAG, wird ja von mir im Grundsatz nicht bestritten in dem Sinne, dass das jetzt alles überflüssig ist, ganz im Gegenteil, gerade die Entwicklungen im Selbsthilfebereich zeigt ja ganz klar, wo überall professionelle Hilfe gebraucht wird und was Selbsthilfe eben nicht leisten kann. 4. Drei Säulen der WohnungslosenhilfeDeshalb sollte im Grundsatzprogramm konsequent dargestellt werden, dass die Wohnungslosenhilfe prinzipiell aus drei Säulen besteht. Diese drei Säulen sind: Die konventionelle professionelle Hilfe als eine Säule, das bürgerschaftliche bzw. ehrenamtliche Engagement als zweite Säule sowie zuletzt als dritte Säule der Hilfestruktur, die verschiedenen Formen der Selbsthilfe.
Dabei ist klar, dass diese drei Säulen nicht gleich stark sind, aber sie existieren. Sie leisten auch unterschiedliches, und haben auch unterschiedliche Aufgaben, Arbeitsansätze, Funktionsweisen, Zielgruppen und so weiter. Insofern halte ich es für notwendig, dass dieses Modell der drei Säulen auch konsequent im Grundsatzprogramm umgesetzt wird. Weil, verstehen Sie, sonst passiert etwas ganz fatales: So wie Heinrich Holtmannspötter vor über 15 Jahren auf die schlimme Konsequenz des Begriffes "Nichtsesshafte" hingewiesen hat im Sinne einer Tautologie, nämlich, dass jemandem etwas unterstellt wird, was letztlich nur eine bestimmte Form der Hilfe (und deren Finanzierung) legitimiert und ansonsten etwas unterstellt, was gar nicht da ist, nämlich eine Nicht-Sesshaftigkeit, da, wo Menschen einfach nur eine Wohnung fehlt - das war einfach nur schädlich, vor allem auch für die beteiligten Wohnungslosen und darum war es gut, dass sich die Nichtsesshaftenhilfe von diesem Begriff befreit hat. In diesem Sinne, wenn das Grundsatzprogramm so bleibt, wie jetzt der Entwurf vorliegt, ohne die Realität der drei Säulen, wie ich ausführte, zu berücksichtigen, wird genau das selbe passieren: Wohnungslosigkeit ist genau das, was im §72 des BSHG definiert ist, und Wohnungslosenhilfe ist genau das, was mit dem §72 BSHG finanziert wird - und sonst gar nichts. Schon jetzt kann man den Entwurf des Grundsatzprogramms in weiten Zügen so lesen. Wenn aber die Realität in eine andere Richtung geht und sich noch weiter verstärkt - auch und vor allem im öffentlichen Bewusstsein - wo Angebote von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement und von Selbsthilfe sich etablieren und schon jetzt sehr klar wahrgenommen werden in der Öffentlichkeit und auch in der Politik (aktuell: "Jahr des Ehrenamtes" - "Jahr der sozialen Selbsthilfe" wird kommen), werden alle anderen und auch die BAG selbst damit ihre Schwierigkeiten kriegen, das ist in dem jetzt vorliegenden Entwurf zum Programm schon so angelegt, weil allen Punkten, wo es wichtig wird, nur §72 und die Hilfeprofis vorkommen. Schwierigkeiten insofern, als dass die Legitimation der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und damit auch seiner Mitglieder in Frage gestellt werden wird, wenn wichtige und relevante Realitäten, Strömungen, Entwicklungen und Potentiale innerhalb der Wohnungslosenhilfe allein schon im Grundsatzprogramm nicht hinreichend repräsentiert und dargestellt werden. Ich verweise wieder auf die Praxis: Zentrale und wichtige Leistungen im Bereich Grundversorgung Wohnungsloser (Suppenstuben, Kleiderkammern und Notübernachtungen, Verdienstmöglichkeiten, Kältebusse und Kältehilfetelefone und so weiter) wird schon jetzt zu einem überwiegenden Anteil von "den anderen", also von bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen . Gruppen erbracht. Ich kann an dieser Stelle nur nochmals auf den drohenden Konflikt hinweisen, der aus dieser Tatsache spricht. 5. Forschung - Dokumentation - ÖffentlichkeitsarbeitZurück zum Grundsatzprogramm. Ich könnte jetzt für fast jede Seite des Grundsatzprogramms argumentieren, wo es angebracht wäre, notwendige Ergänzungen und Erweiterungen vorzunehmen. Auf zwei Kapitel will ich konzentrieren:
Zum einen möchte ich konkret nennen das Kapitel 7. In Kapitel 7 ist es natürlich notwendig und geboten
6. Finanzierung - Teilhabe - ArbeitsmarktNoch wichtiger aber ist das Kapitel 4,
Grundsätzlich müssen vor allem in Kapitel 4, aber auch in allen anderen Punkten und Kapiteln des Grundsatzprogramms die Prinzipien der Subsidiarität auch in der Wohnungslosenhilfe gewahrt werden. Bezogen auf den Entwurf des Grundsatzprogramm bedeutet dies, dass dieses wichtige sozialstaatliche Prinzip in Bezug auf die Selbsthilfe und deren Möglichkeiten überhaupt erst mal eingeführt, beachtet, eingehalten und umgesetzt werden muss. Das bedeutet konkret: Über all dort, wo Selbsthilfeinitiativen oder -potentiale da sind, sind diese auch vorrangig zu unterstützen, andere Optionen sind nachrangig zu behandeln. 7. EmpfehlungMeine Empfehlung ist also, den Entwurf vom Grundsatzprogramm noch mal umzubauen in die Richtung, dass die drei Säulen, professionelle Hilfe, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement sowie Selbsthilfe darin konsequent und stringent durchargumentiert werden durchgängig in allen Punkten mit dem Ziel, dass damit eine Plattform entsteht, in der sich alle Säulen des Hilfesystems wiederfinden, die damit deutlich machen kann, wie sich die unterschiedlichen, zum Teil auch in Konkurrenz befindlichen Ansätze ergänzen, unterscheiden und aber auch durchdringen, und die damit für alle Beteiligten eine Tragweite für die mittlere Zukunft hat (10 - 15 Jahre).
Vielen Dank. Dr. Stefan Schneider aufgrund eigener Notizen aufgeschrieben am 25.03.2001
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| Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 05. Februar 2012 um 13:09 Uhr |

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