| Bürger_in vs. u + c Rechtsanwälte GmbH | | Drucken | |
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vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.11.2011. Leider muß ich Ihnen mitteilen: In Ihrem Abmahnwahn ist Ihnen offenbar ein Fehler unterlaufen! Ich habe weder von Ihnen am xx.11.2011 ein Schreiben erhalten, noch habe ich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Auch ist mir der Vorgang vollkommen unbekannt. Aus diesem Grund betrachte Ihr Schreiben als gegenstandslos. Es ärgert mich, dass Sie mich belästigen. Ich erwarte eine Entschuldigung. Ich behalte mir vor, mich bei geeigneten Stellen über Sie zu beschweren. Mit freundlichen Grüßen s.
Nachtrag 23 Stunden später: Der Mann reagiert nicht, also bekommt er seine Beschwerde, gerichtet an den Bayerischen Anwaltsverband.
Guten Tag, s.
Der Bayerische Anwaltsverband schreibt, dass der Abmahnanwalt Thomas Urmann gar nicht Mitglied bei ihnen ist. Er wird schon wissen warum. Statt dessen solle ich mich an die Rechtsanwaltskammer wenden. Welche, sagen diese Faulenzer natürlich nicht. Nach einigen Recherchen kommt heraus, das offensichtlich die Rechtsanwaltskammer Nürnberg zuständig ist. Also bekommen die die Beschwerde: Guten Tag,
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 30. November 2011 um 12:33 Uhr |
Sehr geehrter Herr 
drstefanschneider.de









