| Buerger_in vs. Deutsche Bahn III | | Drucken | |
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weil auf dem Hbf Köln der Fahrkartenautomat nicht funktionierte und ich meinen Anschlußflug vom Flughafen Köln-Bonn pünktlich erreichen wollte, habe ich in Abwägung der Problemstellung entschieden, ohne Fahrkarte die S-Bahn zu benutzen. Bei einer Kontrolle habe ich mich umgehend gemeldet und den Fahrbetrag nachgelöst. Deshalb möchte ich diesen Vorgang mit der Vorgangs-Nummer FN.-Nr. 40112861861234 hiermit als abgeschlossen betrachten und bitte um eine Bestätigung Ihrerseits. Bitte achten Sie darauf, auf viel frequentierten Stationen eine hinreichende Menge an funktionierenden (!) Automaten bereitzuhalten. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen, kommt in diesem Fall nicht in Frage, da das Problem von Ihnen verursacht worden ist. Mit freundlichen Grüßen s.
PS: Ein Hundsfott ist, wer denkt, Bürger_in wäre schwarz gefahren ....
Die Bahn schrieb dann am 01.08.2011, dass die Automaten alle in Ordnung gewesen seiein und dass Bürger_in verpflichtet gewesen sei, an einem der anderen 42 Automaten des Bahnhofs zu benutzen. Auch wurde die Zahlungsaufforderung erneuert. Darauf antwortet Bürger_in:
Und, wie immer, droht die Behörde mit Briefpost:
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Sie erhalten von uns eine Antwort in Form eines Briefes. Auf Grund des erhöhten Posteingangs bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung Ihres Anliegens verzögern wird. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen Fahrpreisnacherhebung DB Vertrieb GmbH, Sitz Frankfurt am Main Registergericht Frankfurt am Main, HRB Nr. 79 808 USt-IdNr.: DE 814160246 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Ulrich Homburg Geschäftsführer: Jürgen Büchy (Vorsitzender), Birgit Bohle, Ulrich Jäkel, Ottmar Netz Anyway, es gibt eine neue Antwort vom 23.08.2011: ".... Ihren Schilderungen können wir leider keine neuen Erkenntnisse bwz. plausiblen Argumente entnehmen, die eine andere Entscheidung begründen. Insofern ist, wie bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, die Forderung berechtigt ...." Hat jemand etwas anderes erwartet? Bürger_in antwortet am 26.08.2011:
D.11.1234567.01.7-25 Sehr geehrte Frau G., vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2011. Ihre Forderung weise ich erneut als unbegründet und unberechtigt zurück. Eine Prüfung des Sachverhaltes ergibt, dass ich am fraglichen Tag für den fraglichen Zeitraum für die fragliche Stecke einen gültigen Fahrausweis vorlegen kann. Es wird von daher keine Zahlung erfolgen. Ich hatte Ihnen ja bereits angeboten, den Vorgang als erledigt zu betrachten. Sollten Sie mich weiter belästigen wollen, werde ich mich beim Eisenbahnbundesamt und an anderen geeigneten Stellen über Sie beschweren. Mit freundlichen Grüßen s.
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 26. August 2011 um 21:51 Uhr |

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