Stefan Schneider - Wohnungslosigkeit und Subjektentwicklung

3. Wohnungslose ohne Bezug
zu Hilfeeinrichtungen und -angeboten

Die Gruppe der Wohnungslosen ohne jeglichen Kontakt zu den Einrichtungen und Angeboten der Wohnungslosenhilfe zu erfassen, ist noch wesentlich schwieriger. Zwei Hauptschwierigkeiten bestehen hier: Zum einen das Problem einer eindeutigen begrifflichen Bestimmung und damit einer definitorischen Abgrenzung dieser Personengruppe, zum anderen das Problem einer angemessenen Methode, das quantitative Ausmaß dieser Personengruppe zu bestimmen.

WEBER untersucht einen Personenkreis Wohnungsloser, den er als Stadtstreicher definiert: "Als Stadtstreicher werden im allgemeinen solche nichtseßhaften Personen angesehen, die ohne geregelte Unterkunftsverhältnisse und Existenzgrundlage in einer Stadt leben und dort in nicht bewohnten Gebäuden oder im Freien übernachten und mit Gelegenheitsarbeiten und mit Bettelei ihren täglichen Lebensunterhalt bestreiten. Einige existieren auf diese Art völlig für sich allein, andere haben sich zu Gruppen zusammengefunden." (WEBER 1984, S. 15). Diese Definition schließt eine gelegentliche Nutzung der Hilfeangebote nicht notwendigerweise aus, obwohl aus den Ergebnissen hervorgeht, daß die Personengruppe der "Stadtstreicher" die Hilfeangebote weitgehend nicht in Anspruch nimmt. WEBER schätzt Zahl der Stadtstreicher bundesweit auf 8 - 10.000 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 10% bis 12,5% der damals von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe auf bundesweit mit 80.000 bezifferten Gesamtgruppe der Wohnungslosen.

WEBER führt weiter aus: "Bei ADERHOLD (1970, S. 74) liegt dieser Anteil wesentlich höher, nämlich bei über 30%. Ähnlich ungenau und nur unter Vorbehalt zu betrachten sind auch die Angaben, die von administrativer Seite vorliegen. So schätzt Hamburg die Zahl der Stadtstreicher auf 400, Frankfurt auf 500 und Essen auf rund 200. München nennt eine Zahl von 250, ebenso Stuttgart. Dortmund spricht von 150 Stadtstreichern, Bremen von 120 und Münster von 160. Städte wie Freiburg und Lübeck kommen auf eine Zahl von 80 bzw. 30 als Stadtstreicher anzusehenden alleinstehenden wohnungslosen Personen (...) Diese Zahlen erfassen in der Regel nur diejenigen Stadtstreicher, die, weil sie von sich aus die entsprechenden Institutionen aufsuchen, amtsbekannt sind. Wenn in Großstädten wie Frankfurt lediglich 12% der befragen Stadtstreicher Sozialhilfe erhalten, dann sagt dies einiges über das Ausmaß amtsunbekannter Armut. Nicht viel anders liegen die Verhältnisse in Hamburg, wo der Anteil von Sozialhilfeempfängern unter den befragten Stadtstreichern bei 25% liegt, in Duisburg (22,6%), Dortmund (33,3%) und Recklinghausen (22,3%). Angesichts dieser Problematik kann davon ausgegangen werden, daß entsprechende Angaben zur Größenordnung des 'Stadtstreicherproblems' lediglich die Spitze des Eisberges erfassen, der örtlich und regional unterschiedlich hohe Quoten verdeckter, amtsunbekannter Armut ausweist und über deren Existenz auf seiten der zuständigen Ämter ein erschreckendes Informationsdefizit besteht. Eine exakte Erfassung der Dunkelziffer dürfte sich denn auch nicht nur auf solche Anspruchsberechtigte beziehen, die ihren Anspruch auf wohlfahrtsstaatliche Hilfe nicht wahrnehmen, sondern müßte auch solche Anspruchsberechtigte miterfassen, die erstens erst nach vielen Jahren, nachdem sie bereits Sozialhilfe erhalten können, zum Sozialamt kommen bzw. die zweitens ihre Ansprüche nicht voll ausschöpfen." (WEBER 1984, 38).

Die Ausführungen von WEBER machen exemplarisch deutlich: Zu Erfassung derer, die ganz ohne Bezug zu den Hilfeeinrichtungen wohnungslos sind, ist ein methodischer Wechsel notwendig. Die Wohnungslosen müssen dort aufgesucht werden, wo sie sich aufhalten: auf der Straße. Das daraus resultierende Problem zeigt sich darin, daß es kaum möglich ist, über das quantitative Ausmaß dieser Gruppe zuverlässige Angaben vorzulegen, die Untersuchungen sind in der Regel qualitativer Art. Die Zahlenangaben beruhen auf Erfahrungen und Expertenschätzungen.

GIRTLER untersucht in einer qualitativen Studie die Wohnungslosen[5] in Wien. Der Zugang zu diesem Personenkreis erfolgt über teilnehmende Beobachtung. Bezüglich des Umfangs des Personenkreises macht GIRTLER folgende Angabe: "Weder bei der Wiener Polizei noch bei diversen Wiener Fürsorgestellen konnte eine auch nur ungefähre Zahl der in Wien lebenden Sandler in Erfahrung gebracht werden. Diese Uninformiertheit ist vor allem darauf zurückführbar, daß die Sandler durch ihre mobile Lebensweise nicht registrierbar sind. Im Obdachlosenreferat in Wien glaubt man, die Zahl der in Wien sich aufhaltenden Sandler auf ca. 500 schätzen zu können, was jedoch die unterste Grenze sein dürfte." (GIRTLER 1980, S. 8). In dieser Aussage wird ein bezeichnender Widerspruch deutlich: Zum einen wird von den Wohnungslosen eine Mobilität behauptet, zum anderen geht es aber - wie GIRTLERs Untersuchung deutlich macht - um Wohnungslose, die sich mehr oder weniger dauerhaft in Wien aufhalten. Offenbar muß dieser Widerspruch so aufgelöst werden, daß die Schwierigkeit, die Wohnungslosen Wiens zu erfassen, darin besteht, daß sie weitgehend nicht in Kontakt zu diesen Fürsorgestellen treten. Auch das belegt GIRTLERS Untersuchung. Aus diesem Grund, und nicht in erster Linie aufgrund ihrer Mobilität ist ihre genaue Zahl nicht ermittelbar. Außerdem erfolgt in GIRTLERS Arbeit keine klare und eindeutige Abgrenzung gegenüber dem Personenkreis der Wohnungslosen, die in Bezug zu den Hilfeeinrichtungen für Wohnungslose stehen. Die Unterbringung in Obdachlosenheimen ist nur die "letzte Phase des Sandlerlebens" (GIRTLER 1980, S. 127). Diese Bemerkung ist ein indirekter Hinweis darauf, daß die Nichtunterbringung Wohnungsloser in den Augen von GIRTLER die Regel darstellt.

Ein weiterer in diesem Zusammenhang vorkommender Begriff ist der des "Landstreichers". HOLTMANNSPÖTTER stellt dazu fest: "Aus der Armut, Wohnungslosigkeit und soziale Desintegration beinhaltenden primären Nichtseßhaftigkeit kann sich in einem über stigmatisierende Umwelt- und Milieukontakte (Stigmatisierung) ablaufenden Lern- und Sozialisationsprozeß das Betteln in Form von Stadt- und Landstreicher als sekundäre Devianz ausbilden. 'Man lebt nicht mehr nichtseßhaft, sondern ist Nichtseßhafter' (Albrecht). Sie sind mit ca. 10 - 15% unter den in Nichtseßhaftigkeit befindlichen Personen vertreten." (HOLTMANNSPÖTTER 1980, S. 541). Hier fällt auf, daß die Begriffe "Landstreicher" und "Stadtstreicher" nicht voneinander abgegrenzt werden. Die von HOLTMANNSPÖTTER gegebene Definition schließt eine theoretische Position hinsichtlich der Ursachen mit ein, auf die ich später eingehen werde. Hinsichtlich des Bezugs zu den Einrichtungen und Angeboten der Wohnungslosenhilfe wird nichts ausgesagt, der Bezug ist nicht notwendig ausgeschlossen.

Der Begriff Stadtstreicher sollte wohl auch deutlich machen, daß es - im Gegensatz zu den "umherziehenden" Wohnungslosen - auch eine Gruppe von Wohnungslosen gibt, die relativ ortstreu, d.h. dauerhaft in einer Stadt lebt (vgl. WEBER 1984). Der Gegensatz dazu wären dann die "Durchwanderer" bzw. die Landstreicher, wobei bezüglich der Landstreicher nicht eindeutig feststeht, ob es sich hierbei um Wohnungslose handelt, die sich vorwiegend in einer ländlichen Region aufhalten oder die in ganz Deutschland - oder sogar darüber hinaus ("Ein Franc sind bloß 33 Pfennig": vgl. Taz vom 11.5.91) - wohnungslos umherziehen. Neuere Untersuchungen zur Mobilität Wohnungsloser[6] zeigen, daß die Gleichung "wohnungslos (bzw. nichtseßhaft) = umherziehend" nicht aufrechtzuerhalten ist. Die Mobilität Wohnungsloser ist weitaus geringer als angenommen. Nicht die Mobilität, sondern vielmehr eine hohes Maß an Ortbeständigkeit muß als Normalfall von Wohnungslosigkeit angesehen werden. Es ist geradezu umgekehrt: Sofern Mobilität Wohnungsloser zu konstatieren ist, muß sie zum einen in Zusammenhang mit zeitlich befristeten Hilfen gesehen werden, die Wohnungslose zum Weiterziehen veranlassen. Zum zweiten wird in den genannten Untersuchungen eine Mobilität in städtische Gebiete hinein konstatiert, die aber im Zusammenhang mit besseren Aussichten auf eine Wohnung und einen Arbeitsplatz gesehen werden muß.

Ein weiterer Einwand gegen die Begrifflichkeiten "Landstreicher" bzw. "Stadtstreicher" ist jedoch noch wesentlich gravierender: "Landstreicherei" bzw. "Stadtstreicherei" sind originäre Termini aus dem Ordnungs- bzw. Strafrecht. Im Zuge der großen Strafrechtsreform von 1974 wurden sie offiziell aufgehoben. Nur gelegentlich - wie an den Zitaten in diesem Abschnitt dokumentiert - finden sie in der sozialwissenschaftlichen Literatur Verwendung, und dann meistens als Synonyme für eine nicht näher bezeichnete Teilgruppe der Wohnungslosen oder sogar für die Wohnungslosen überhaupt. Als sozialwissenschaftliche Kategorien zur Erfassung (einer bestimmten Teilgruppe) der Wohnungslosen jedoch sind sie unbrauchbar, oder vielmehr dazu geeignet, einer Vorverurteilung Wohnungsloser Vorschub zu leisten.

Dennoch wird der Begriff "Stadtstreicher" in der Untersuchung von RUHSTRAT aufgegriffen, ist dort aber nur von marginaler Bedeutung: Der quantitative Umfang der Wohnungslosen in Niedersachsen wird auf der Grundlage der Stichprobe anhand eines Modells hochgerechnet. Mit dem Problem, daß in der Stichprobe nur diejenigen Wohnungslosen erfaßt wurden, die im Kontakt zu den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe stehen, geht RUHSTRAT so um, daß er zusätzlich eben die Gruppe der Stadtstreicher mit in die Hochrechnung einbezieht: "Auch für die Schätzung der nicht erfaßten Stadtstreicher gibt es keine genauen Anhaltspunkte. Die plausibelsten Anhaltspunkte scheinen die ebenfalls von Specht in der Hessenstudie verwendeten Zentralitätsquoten zu sein. Specht geht von hochverdichteten Oberzentren (mehr als 200.000 Einwohner = 60 Stadtstreicher), sonstigen Oberzentren (100.000 - 200.000 Einwohner = 30 Stadtstreicher) und Mittelzentren (10 Stadtstreicher) aus." (RUHSTRAT 1991, S. 252). Allerdings nimmt RUHSTRAT in seinem Hochrechnungsmodell etwas geringere Werte (50/25/10) an, "da nicht auszuschließen ist, daß der eine oder andere Stadtstreicher in unserer Stichprobenziehung bereits enthalten ist." (RUHSTRAT 1991, S. 252). Aufgrund dieses Verfahrens gibt RUHSTRAT für das Jahr 1989 in Niedersachsen die Zahl der Stadtstreicher mit 530 Personen an. Bei einer Gesamtzahl von 10.563 - 11.815 Wohnungslosen, die RUHSTRAT in seinem Hochrechnungsmodell ermittelt, entspricht die Zahl von 530 Stadtstreichern einem Anteil von zwischen 5,02% und 4,49% an der Gesamtgruppe der Wohnungslosen.

De facto wird damit eine bemerkenswerte Unterscheidung getroffen: Auf der einen Seite zählen zu der Gruppe der Wohnungslosen alle diejenigen, die - im weitesten Sinne - in Kontakt zu Institutionen stehen (einschließlich Krankenhäuser, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe, Bewährungshilfe usw.), der Rest derjenigen, die nicht über Kontakt zu Institutionen erfaßbar sind, geht in die Gruppe der sogenannten Stadtstreicher ein, deren Kennzeichen damit darin besteht, daß sie keinen Kontakt zu Institutionen haben. Allerdings ist RUHSTRAT sich seiner Sache nicht ganz sicher: Vorsichtshalber korrigiert er die Zentralitätsquoten von SPECHT 1985 nach unten, da er annimmt, daß über die Institutionen doch einige der Stadtstreicher erfaßt werden konnten.

GREIFENHAGEN/ KONIARCZYK/ WOLZ greifen den Begriff "Stadtstreicher" ebenfalls zwar zunächst auf - er dient der Erläuterung des Begriffes "alleinstehende Wohnungslose" - nehmen aber inhaltlich nicht auf ihn Bezug. Stattdessen teilen sie die Gruppe der Wohnungslosen in München, die sie untersuchen wollen, hinsichtlich ihres Bezugs zu den Angeboten institutionalisierter Hilfe in drei Sektoren (Betten-, Mahlzeiten- und Autarkensektor) ein. Der Bettensektor und der Mahlzeitensektor umfaßt die Gruppe der Wohnungslosen, die in Kontakt zu den Hilfeeinrichtungen stehen, der Autarkensektor hat keinen Bezug zu diesen Angeboten. Sie begründen ihre Unterteilung damit, daß in der heterogenen Gruppe der Wohnungslosen jeder mit der gleichen Wahrscheinlichkeit vertreten sein sollte. Sie ermitteln in einer Stichprobenziehung folgende Anteile:
 Sektor  Sommer  Winter
 Bettensektor  16%  24%
 Mahlzeitensektor  49%  42%
 Autarkensektor  34%  33%

(GREIFENHAGEN/ KONIARCZYK/ WOLZ 1990, S. 76)

Das auffälligste an diesen Zahlenangaben ist, daß im Winter zwar der Anteil der Personen, die die Unterbringung durch die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Anspruch nimmt, zunimmt, aber der Anteil der Personen, die weiterhin keinen Bezug zu diesen Angeboten haben, nahezu konstant bleibt.

SCHMID belegt in ihrer Untersuchung die Hypothese, daß es möglich ist, die Wohnungslosen in zwei Gruppen zu unterteilen. Sie unterscheidet die Wohnungslosen in eine Gruppe, die vorwiegend außerhalb der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe lebt und in eine zweite, die vorwiegend im Hilfesystem lebt. Sie stellt fest: "Die Ursachen für das Nichtseßhaft-Sein in der einen oder anderen Form sind identisch, soweit die Ursachenfrage überhaupt geklärt ist. (...) Beide Gruppen gehen in der Anfangsphase denselben Weg, wobei das Nichtseßhaft-Sein außerhalb des Hilfesystems auf einer konkreten Entscheidung zu beruhen scheint." (SCHMID 1990, S. 115). Sie macht keine Angaben zum quantitativen Ausmaß der Gruppe, die außerhalb der Hilfeeinrichtungen lebt.

Nach Durchsicht des vorliegenden Materials stellt sich das Problem - Menschen leben trotz Hilfesystem wohnungslos auf der Straße - so dar: Nicht nur, daß ein erheblicher Teil der Wohnungslosen trotz ihres Bezugs zu den Einrichtungen und Angeboten der Wohnungslosenhilfe auf der Straße lebt, es scheint darüber hinaus weitere Wohnungslose zu geben, die überhaupt keinen Bezug zur Wohnungslosenhilfe haben. Dies ist durch eine Anzahl empirischer Arbeiten belegt, obwohl immer noch relativ unklar bleibt, wer alles zu dieser Personengruppe dazugehört. Die ordnungs- bzw. strafrechtlichen Begriffe "Stadtstreicher" sowie "Landstreicher" sind dabei wenig geeignet, diesen Personenkreis zu beschreiben. Zum einen beinhalten sie nicht notwendig eine Distanz zu den Hilfeeinrichtungen, zum anderen ist damit tendenziell zunächst eine Negativzuschreibung der Persongruppe verbunden. Sachlich richtiger ist es, von einem Personenkreis zu sprechen, der die Wohnungslosenhilfe nicht in Anspruch nimmt bzw. von einer Personengruppe Wohnungsloser, die in Distanz zu den Angeboten der Wohnungslosenhilfe steht.

Desweiteren sind die Zahlenangaben über den quantitativen Umfang dieses Personenkreises sehr unsicher und beruhen weitestgehend auf Schätzungen. Auf jeden Fall sind es nicht wenige: Nach RUHSTRATS Angaben dürfte der Anteil derer, die keinen Bezug zur Wohnungslosenhilfe haben, bei etwa 5% der Gesamtgruppe der Wohnungslosen liegen, nach den Angaben der Münchener Stichprobe (GREIFENHAGEN et al 1990) macht der Anteil derer, "die von keinem der Hilfeangebote Gebrauch machen (sog. 'Autarkensektor')" 33% der Gesamtgruppe aus. Nach dem vorliegenden Material markieren diese Angaben die Unter- bzw. die Obergrenze der Angaben über den quantitativen Umfang dieser Gruppe.

Umso brennender also die Frage: Wohnungslose in der Distanz zu den Hilfeeinrichtungen - was ist das für eine (neue) Lebensweise, die da entstanden oder im Entstehen begriffen ist und für die es weder brauchbare gesellschaftliche Kategorien nach adäquate Methoden der Erfassung gibt? Warum gibt es Wohnungslose, die eigens für sie eingerichtete Angebote nicht in Anspruch nehmen können oder wollen? Liegt es vielleicht und in erster Linie an der Hilfe selbst?

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© Text und Gestaltung: Stefan Schneider (zosch@zedat.fu-berlin.de)
Fotos: Karin Powser - Logo: Willly Drucker
Letzte Änderung: 08.12.97