20190610 Sportboot mit EU FahneSehr geehrter Herr Minister Andreas Scheuer,

hiermit möchte ich Fachaufsichtsbeschwerde einlegen gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, vertreten durch die Präsidentin Karin Kammann Klippstein.

Zur Begründung:

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Deutschland will das Zeigen der EU-Flagge auf einem Sportboot mit einem Bußgeld von 83,50 € sanktionieren.

Im Einzelnen möchte ich mich über 5 Punkte beschweren:

  1. Als Eigner eines Sportbootes (und nicht eines Seeschiffes) gar nicht verpflichtet, die Bundesflagge zu führen, was mir in der konstruierten Begründung vorgehalten wird.
    Beschwerde: Das BSH bezieht sich auf eine unzulässige Rechtsgrundlage und interpretiert diese in unzulässiger Weise.

  2. Vom Grundsatz her ist zu beanstanden, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtspraxis existiert, die das Zeigen der EU-Fahne auf Sportbooten mit einem Verwaltungsakt zu sanktionieren versucht.
    Beschwerde: Das Zeigen der EU-Fahne darf nicht sanktioniert werden.

  3. Zu rügen ist, dass sich das BSH 50 Wochen mit einem Verwaltungsakt (Verwarnung vom 26.06.2020 mit Bezug auf Tatvorwurfsangabe 12.06.2020) Zeit lässt und mir gerade mal 2 Woche Zeit für eine Reaktion einräumt. Das ist ein erheblicher Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gehört ebenso gerügt.
    Beschwerde: Das Verfahren ist wegen der ungleichen in Anspruch genommenen bzw. gewährten Zeitspannen nicht fair.
    Beschwerde: Der Verwaltungsakt ist unzulässig wegen Zeitablauf.

  4. Darüber hinaus ist der Bußgeldbescheid vom vom 02.09.2020, zugestellt am 04.09.2020, ebenfalls unwirksam. Ich habe mit email vom 05.06.2020 angeboten, den Vorgang so lange ruhen zu lassen, bis auf der Ebene der Europäischen Union abschließend geklärt ist, ob das BSH das Hissen einer Europa-Flagge sanktionieren darf. Das ist gemäß § 55 OWiG eine Stellungnahme zum Tatvorwurf.
    Beschwerde: Meine Stellungnahme zum Tatvorwurf wurde im Bußgeldbescheid nicht berücksichtigt.

  5. Der Bußgeldbescheid vom 02.09.2020, zugestellt am 04.09.2020 ignoriert meine Stellungnahme gemäß § 55 OWiG zum Tatvorwurf und ist daher nichtig und unwirksam.
    Beschwerde: Aufgrund der nicht berücksichtigten Stellungnahme ist der Bescheid als ungültig zu verwerfen.

Siehe auch: https://www.drstefanschneider.de/versus/1514-segler_vs_bsh_wg_eu_fahne.html

Ich freue mich auf eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen von Ihnen von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

S

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Guten Tag, (email an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages)

das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Deutschland will das Zeigen der EU-Flagge auf einem Sportboot mit einem Bußgeld von 83,50 € sanktionieren.

[Short summary: It is criticized that the Federal Maritime and Hydrographic Agency in Germany wants to sanction a sports boat with a fine of € 83.50 for hoisting the EU flag]

Aus diesem Grund benötige ich Ihre Hilfe.

Ich möchte Sie bitten und auffordern, dass Sie sich bei der

  • Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Frau Karin Kammann-Klippstein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie beim
  • Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

dafür einsetzen, dass diese offenkundig irrsinnige Praxis umgehend beendet wird.

Im Einzelnen:

  1. Als Eigner eines Sportbootes (und nicht eines Seeschiffes) gar nicht verpflichtet, die Bundesflagge zu führen, was mir in der konstruierten Begründung vorgehalten wird.
  2. Vom Grundsatz her ist zu beanstanden, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtspraxis existiert, die das Zeigen der EU-Fahne auf Sportbooten mit einem Verwaltungsakt zu sanktionieren versucht.
  3. Zu rügen ist, dass sich das BSH 50 Wochen mit einem Verwaltungsakt (Verwarnung vom 26.06.2020 mit Bezug auf Tatvorwurfsangabe 12.06.2020) Zeit lässt und mir gerade mal 2 Woche Zeit für eine Reaktion einräumt. Das ist ein erheblicher Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gehört ebenso gerügt.
  4. Darüber hinaus ist der Bußgeldbescheid vom vom 02.09.2020, zugestellt am 04.09.2020, ebenfalls unwirksam. Ich habe mit email vom 05.06.2020 angeboten, den Vorgang so lange ruhen zu lassen, bis auf der Ebene der Europäischen Union abschließend geklärt ist, ob das BSH das Hissen einer Europa-Flagge sanktionieren darf. Das ist gemäß § 55 OWiG eine Stellungnahme zum Tatvorwurf.
  5. Der Bußgeldbescheid vom 02.09.2020, zugestellt am 04.09.2020 ignoriert meine Stellungnahme gemäß § 55 OWiG zum Tatvorwurf und ist daher nichtig und unwirksam.

Siehe auch: https://www.drstefanschneider.de/versus/1514-segler_vs_bsh_wg_eu_fahne.html

Ich freue mich auf eine Rückmeldung von Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

s.


Liebe Frau Präsidentin der Europäischen Kommission,
liebe Ursula von der Leyen,

[Short summary: It is criticized that the Federal Maritime and Hydrographic Agency in Germany wants to sanction a sports boat with a warning fee of € 55.00 for hoisting the EU flag]

https://www.drstefanschneider.de/images/TakToJest/20200526_BSH_Verwarnung_wg_Flaggenfuehrung.pdf

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Deutschland will mich mit einem Verwarnungsgeld von 55,00 € dafür sanktionieren, dass ich auf meinem Sportboot die EU-Fahne gehisst habe (siehe oben genanntes pdf-Dokument)

Dabei bin ich als Eigner eines Sportbootes (und nicht eines Seeschiffes) gar nicht verpflichtet, die Bundesflagge zu führen, was mir in der konstruierten Begründung vorgehalten wird.

Darüber hinaus ist grundsätzlich zu beanstanden, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtspraxis existiert, die das Zeigen der EU-Fahne auf Sportbooten mit einem Verwaltungsakt zu sanktionieren versucht.

[Dass sich das BSH 50 Wochen mit einem Verwaltungsakt Zeit lässt und mir gerade mal 2 Woche Zeit für eine Reaktion einräumt, ist gleichfalls ein erheblicher Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gehört ebenso gerügt.]

Ich möchte Dich also herzlich bitten, dieses Fehlverhalten der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesamtes Seeschifffahrt und Hydrographie in den entsprechenden Gremien der Europäischen Kommission zu thematisieren und dafür Sorge zu tragen, dass auch auf Sportbooten das Symbol Europäischer Identität angst- und sanktionsfrei gezeigt werden darf!

Auf Ebene des EP sind Terry Reintke und Martin Sonneborn informiert und ich habe auch Kontakt zu Martin Schulz aufgenommen, im Deutschen Bundestag sind Stefan Gelbhaar (Grüne), Klaus Mindrup (SPD) und Stefan Liebich (Linke) involviert.

Ich freue mich auf Deine Rückmeldung.

Herzliche Grüße,

S.

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