Feststellungsbeleg Erhöhtes Beförderungsentgelt

Nachtrag IX: Am Donnerstag, den 06.01.2011 vermelde ich eine Fahrt, bei der ich einen Fahrschein in Höhe von - seit 2011 erhöht - 2,30 € gespart habe. Am Freitag, den 07.01.2011 gab es tagsüber zwei weitere Fahrten in Höhe von 2,30 € und spät nachts noch eine Fahrt, in der ich ebenfalls darauf verzichtet habe, einen Fahrschein zu erwerben. Damit reduziert sich der offene Betrag in Höhe von 8,40 € um 9,20 €. Damit ist nichts mehr offen, vielmehr erhält die S-Bahn Berlin AG von mir noch 0,80 €. Ich bitte um Mitteilung, auf welches Konto dieser Betrag überwiesen werden soll.

s.


Nachtrag VIII: Auch für den 03.01.2010 vermelde ich eine Kurzstreckenfahrt zu 1,30 € am Nachmittag und eine reguläre Fahrt zu 2,10 €. Damit habe ich erneut Ausgaben in Höhe von 3,40 €  eingespart und der offene Betrag sinkt von 11,80 € auf 8,40 € total. Frohes Neues Jahr 2011.

s.


Nachtrag VII: Nachzutragen sind zwei Kurzstreckenfahrten am  22.12.2010 mit jeweils 1,30 € sowie eine Fahrt am 24.12.2010 zu einem Betrag von 2,10 €. Damit habe ich erneut Ausgaben in Höhe von 4,70 € eingespart und der offene Betrag sinkt von 16,50 € auf 11,80 €, wenn ich richtig gerechnet habe.

s.


Nachtrag VI: Auch am gestrigen 14.12.2010 bin ich 4 Stationen mit der Tram, 11 Stationen mit der S-Bahn und 5 Stationen mit der U-Bahn gefahren und habe dabei erneut einen Betrag von 2,10 € gespart. Damit sinkt der noch offene Betrag von 18,60 € auf 16,50 €.

s.

Nachtrag V: Am 02.12.2010 bin ich 4 Stationen mit der Strassenbahn gefahren und später dann noch 3 Stationen mit der U-Bahn. Das entspricht Kosten in Höhe einer Kurzsteckenfahrt von 2 x 1,30 €. Ich ziehe also vom noch offenen Gesamtbetrag in Höhe von 21,20 € weitere 2,60 € ab und verkünde, dass nur noch ein Betrag von 18,60 € offen ist. Mit etwas Glück wird es mir gelingen, das noch in diesem Jahr einzulösen.

s.


Nachtrag IV: Am 30.11.2010 bin ich weitere 11 Stationen gefahren ohne mir die Mühe zu machen, einen Fahrschein zu erwerben. Damit sinkt der noch offene Betrag um weitere 2,10 € auf 21,20 € und die Hälfte bis mit der nächsten Fahrt überschriftten.

s.


Nachtrag III: Ich habe den 1. Adventssonntag am 28.11.2010 dazu genutzt, erneut weitere 6 Stationen mit der S-Bahn zu fahren am abend, und später in der Nacht wieder 6 Stationen zurück. Damit habe ich weitere 4,20 € verbraucht und der offene Betrag verringert sich auf 23,20 €. Ich finde es ausgesprochen positiv, auch noch nachts um 1:30 Uhr eine S-Bahn zu erwischen. Ich werde meine Fahrten ohne Fahrschein fortsetzen und weiter berichten.

s.


Nachtrag II: Auch am Sonnabend, den 13.11.2010 bin ich wieder etliche Stationen mit der S-Bahn und der Straßenbahn gefahren, sowohl am Mittag als auch gegen abend. Auch an diesem Tag habe ich wieder darauf verzichtet, Fahrscheine käuflich zu erwerden, so dass sich der offene Betrag weiter absenkt um weitere 4,20 € auf nur noch 27,30 €. Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und werde meine Fahrten fortsetzen.

s.


Nachtrag: Am heutigen Donnerstag, 11.11.2010 bin ich am Nachmittag wieder 13 Stationen gefahren und am frühen Abend nochmals 14 Stationen, ohne dafür 2 Fahrscheine im Wert vom 4,20 € zu kaufen. Damit verringert sich der offene Betrag von 35,70 € auf nur noch 31,50 €. Da ich nicht den Eindruck habe, dass Sie gewillt sind, den noch offenen Betrag auf mein Konto zu überweisen, werde ich damit also fort fahren und aufgefordert berichten.

s.


Guten Tag,

mit Ihren Darlegungen bin ich keineswegs einverstanden. Wenn Sie also nicht bereit sind, mir den Betrag in Höhe von 40 € zurück zu erstatten, schaffe ich eben auf anderen Wegen Abhilfe.

Am Sonntag, den 24.10.2010 bin ich 19 Stationen mit der S-Bahn gefahren, ohne einen Fahrschein zu lösen. Damit habe ich also bereits 2,10 € von dem Erstattungsbetrag verbraucht. Heute nachmittag am 29.10.2010 bin ich 18 Stationen mit der S-Bahn und 8 Stationen mit der Strassenbahn gefahren, ebenfalls ohne einen Fahrschein zu lösen. Damit habe ich weitere 2,10 € vom Erstattungsbetrag verbraucht. Und heute nacht bin ich diese Strecke zurückgefahren und habe erneut 2,10 € vom Erstattungsertrag verbraucht. Damit sind nur noch 35,70 € vom Erstattungsbetrag übrig, die Sie mir gerne auf das Ihnen mitgeteilte Konto überweisen dürfen. Da ich aber Ihre email so verstehe, dass Sie das nicht beabsichtigen, werde ich weitere Maßnahmen wie beispielsweise Fahrten ohne Fahrschein ergreifen, bis der Betrag von 40,00 € aufgebraucht ist.

Mit freundlichen Grüßen
s.


Am 22.10.2010 09:19, schrieb EBE:

Sehr geehrter Herr s.,

Ihre Darlegungen haben wir zur Kenntnis genommen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrer Forderung auf Überweisung von 40,00 EUR weiterhin nicht nachkommen. Die Gründe hierfür haben wir Ihnen bereits mit unserem letzten Schreiben ausführlich erläutert, daher verweisen wir darauf.

Abschließend möchten wir hinzufügen, dass der Fahrgast verpflichtet ist, eine gültige Fahrkarte bei der Fahrt mit sich zu führen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Kann der Kunde dies nicht, erheben wir im Rahmen der Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Hierbei berufen wir uns auf die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des „Gemeinsamens Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen“ (VBB-Tarif). Dieser ist mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vergleichbar und wird mit dem Kauf eines Fahrausweises bzw. beim Betreten des Verkehrsmittels anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen

K.P.
S-Bahn Berlin GmbH
Fahrgeldsicherung/Prüfkonzepte
Invalidenstraße 19, D-10115 Berlin
Tel.: +49 30 29743686, Fax: +49 30 2844536789

Sehr geehrte Frau P.,

mit Ihrer email vom 07.10.2010 bin ich - was Sie sicher nicht überraschen wird - nicht einverstanden. Ich habe Ihnen einen Einzelfahrausweis vorgelegt, sowie den Beleg vom Erhöhten Beförderungsentgelt. Meine Angaben sind transparent, nachvollziehbar und plausibel. Ich bin auch nicht verpflichtet, bei Kontrollen meinen Fahrausweis vorzulegen.

Aus diesen Gründen bitte ich dringend darum, Ihre Position nochmals zu überdenken und den Betrag von 40 € auf mein Konto zu überweisen.

Sollten Sie bei Ihrer Position bleiben, habe ich auch noch andere Möglichkeiten, einen Wertausgleich zu organisieren. So könnte ich beispielsweise bei 19 Fahrten mit der S-Bahn darauf verzichten, einen Fahrausweis zu kaufen, und dann hätte ich die 40 € auch wieder erwirtschaftet.
Eine weitere Möglichkeit bestände darin, bei meinen Fahrten gezielt im Internet über aktuelle Fahrscheinkontrollen zu informieren. Menschen ohne gültigen Fahrausweis könnten sich so systematisch ihren Kontrollen entziehen. Und nicht zuletzt habe ich Möglichkeit einer verstärkte Beteiligung bei der Kampagne Berlin fährt frei, um in der Stadt die Frage zu thematisieren, warum überhaupt für den öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden muss.

Sie sehen also, es wäre am einfachsten für Sie, mir das erhöhte Beförderungsentgelt zu erstatten und damit den Vorgang abzuschließen. Dazu räume ich Ihnen eine Frist von 10 Tagen ab heute ein.

Mit freundlichen Grüßen
s.


Am 07.10.2010 13:16, schrieb EBE:

Sehr geehrter Herr XXX,

bei einer Fahrausweiskontrolle am 22.09.2010 konnte die vom Kontrollpersonal angetroffene Person keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Dementsprechend wurde ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 EUR gemäß der Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs rechtmäßig erhoben.

Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde direkt beim Kontrolleur entrichtet und somit anerkannt. Auf die Erhebung der Daten wurde verzichtet.

Im Nachgang ist für uns nicht festzustellen, wer die kontrollierte Person ist.

Unabhängig davon ist der in Kopie beigefügte Einzelfahrausweis vom Nachreichen ausgeschlossen, da nicht festzustellen ist, wer Inhaber dieses Fahrausweises zum Zeitpunkt der Kontrolle war.

Wir teilen Ihnen daher mit, dass eine nachträgliche Reduzierung des Vorgangs und somit eine Rückzahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes ausgeschlossen ist.

Wir bedauern sehr, Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können. Wir hoffen dennoch auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen.

Kirsten P.

S-Bahn Berlin GmbH
Fahrgeldsicherung/Prüfkonzepte
Invalidenstraße 19, D-10115 Berlin
Tel.: +49 30 29743686, Fax: +49 30 2844536789
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Berlin-Charlottenburg, HRB 5 1257
USt-IdNr.: DE 163227325
Geschäftsführer: Peter Buchner (Sprecher), Jürgen Konz, Christian Kayser, Christoph Wachendorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Frank Sennhenn

S Bahn FahrscheinVon: x
Gesendet: Do 23.09.2010 16:12
An: Kundenbetreuung
Betreff: Erstattung erhöhtes Beförderungsentgelt

Guten Tag,

gestern, am 22.09.2010 bin ich auf meiner Fahrt mit der S8 von Eichwalde nach Prenzlauer Berg in Höhe Greifswalder Str. gegen 19:20 Uhr auf meine Fahrkarte kontrolliert worden. Da ich sie im Moment nicht finden konnte, habe ich ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € entrichtet
(Beleg siehe Anlage). Heute habe ich den Fahrschein, abgestempelt um 18:40 Uhr in Eichwalde in meinem Portemonaie gefunden und kann ihn vorlegen (Beleg siehe Anlage).

Ich erbitte also die Erstattung des erhöhten Beförderungsentgeldes in Höhe von 40,00 € (in Worten: vierzig Euro, null Cent) innerhalb von 14 Tagen, also bis zum 08.10.2010 auf nachstehendes Konto:

Kontoinhaber: xyz
Nummer: 123 456 78
BLZ: 123 456 78
Bank:

Bitte beachten Sie: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig.
Für den Fall, dass ich Ihnen die Belege im Original zusenden soll, bitte ich zu beachten, dass eine zusätzlich Gebühr in Höhe von 2,50 € fällig wird.

Mit freundlichen Grüßen
s.

Solidarische Hinweise

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