Einer eines Epaulettenhais im Netz - Quelle: WikicommonsAuf Grund einer Reise nach St. Petersburg war Bürger_in gezwungen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, sonst wäre es nicht möglich gewesen, St. Petersburg zu betreten. Nun gibt es Versicherung wie Barmenia, die das machen. Sie verabsäumen aber nicht, dass für ihre Zwecke weidlich auszunutzen und glauben, dass die erteilte Einzugsberechtigung eine Generalvollmacht ist, auf Ewigkeiten Jahr für Jahr den Versicherungsbetrag einziehen zu können. Offenbar glaubt die Barmenia, den Geschäftspartnern falle dieses nicht auf. Melden tun sie sich jedenfalls nicht und Mitteilungen, dass hier eine Reisekrankenversicherung bestünde, gibt es auch nicht. Auf jeden Fall wird aber Bürger_in das Geld zurück erhalten in Verbindung mit einer Aufwendungspauschale für die Arbeit, die dieser Abzockerkonzern verursacht.


Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 08.06.2011.

Leider ist Ihre Darstellung unzutreffend. Die Reisekrankenversicherung wurde nur für das Jahr 2008 geschlossen und endete spätestens zum 31.05.2009!
Einer stillschweigenden (!) Vereinbarung habe ich zu keinen Zeitpunkt zugestimmt. Sie haben daher zu Unrecht Beträge von meinem Konto eingezogen. Von daher belaufen sich meine  Forderungen wie folgt:
unberechtigter Versicherungsbetrag 2009 in Höhe von 5,16 €
unberechtigter Versicherungsbetrag 2010 in Höhe von 5,16 €
unberechtigter Versicherungsbetrag 2011 in Höhe von 5,16 €
Aufwendungserstattung zur Abwehr unberechtigter Forderungen in Höhe von 50 €.
Summe der mir zu erstattenden Kosten: 65,38 € (In Worten: fünfundsechzig Euro und achtunddreißig Cent)!
Ich erwarte die Zahlung dieses Betrages in Höhe von  65,38 € auf mein Konto sowie eine schriftliche Bestätigung, dass seit dem 31.05.2009 kein Vertragsverhältnis mehr besteht.
Bitte bedenken Sie, dass ein Rechtsstreit erheblich mehr an Kosten verursacht als die von mir geforderte Summe!
Auch habe ich Zeugen, die meine Aussagen bestätigen können!
Darüber hinaus werde ich Beschwerde bei der Bafin einlegen.

Dagegen ist mit einer Zahlung des Betrages für Sie und für mich die Angelegenheit erledigt!

Mit freundlichen Grüßen

s.

 


Guten Tag,

 

eine Reisekrankenversicherung habe ich nur für das Jahr 2008 benötigt, da ich gewungen war, eine solche für meine Reise nach St. Petersburg abzuschließen.

Weitere Aufträge habe ich nicht erteilt. Auch haben Sie mich nicht darüber informiert, dass für die Jahre 2009, 2010 sowie 2011 eine Reisekrankenversicherung besteht. Auch habe ich gar keine Versicherungskarte von Ihnen oder ähnliches. Ich unterstelle also Täuschung und betrügerisches Verhalten zu dem Zweck, sich an mir zu bereichern.

Aus diesen Gründen fordere ich zurück

unberechtigter Versicherungsbetrag 2009 in Höhe von 5,16 €

unberechtigter Versicherungsbetrag 2010 in Höhe von 5,16 €

unberechtigter Versicherungsbetrag 2011 in Höhe von 5,16 €

Hinzu kommt die bereits angesprochene Aufwendungserstattung in Höhe von 50 €.

Summe der mir zu erstattenden Kosten: 65,38 € (In Worten: fünfundsechzig Euro und achtunddreißig Cent) innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto.

Von Telefonanrufen bitte ich abzusehen!

Mit freundlichen Grüßen

s.


Am 03.06.2011 11:16, schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.:

Guten Tag s.,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei der Barmenia besteht seit 01.06.2008 eine ungekündigte Reisekrankenversicherung mit einem Jahresbeitrag von 5,16 EUR. Der Beitrag ist jeweils am 01.06. eines Jahres fällig. Mit Ihrem Antrag hatten Sie uns zum Einzug der Beiträge ermächtigt. Bei der reklamierten Abbuchung handelt es sich um den Jahresbeitrag für den Zeitraum vom 01.06.2011 - 31.05.2012.

Uns ist nicht klar, warum diese Abbuchung nun unberechtigt erfolgt sein soll.

Da in einem Telefonat Fragen oft schneller und einfacher beantwortet werden können, haben wir versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg.

Deshalb ist unsere Bitte an Sie: Melden Sie sich doch einmal telefonisch. Gerne rufen wir Sie auch zurück.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

BKK-Kundenservice der Barmenia

i. A. Angela F.

Barmenia Krankenversicherung a. G.

42094 Wuppertal

E-Mail:                Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet:                http://www.bkk-extraplus.de/

Tel.:                +49 202 4 38 - 35 60

Fax:                +49 202 4 38 - 30 01

Sie erreichen die Barmenia-Kundenbetreuung

montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr

samstags                 von 09:00 bis 15:00 Uhr

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie haben ohne meine Zustimmung von meinem Konto abgebucht: 

 01.06.2011, Lastschrift, 02624694P00 ABRUF 1 06.11 KRANKENVERSICHERUNG BARMENIA KRANKENVERS. AUF G -5,16

Ich verlange

a) eine Erklärung

b) eine Entschuldigung

c) eine sofortige Rücküberweisung

d) eine pauschale Erstattung meiner Aufwendungen, verursacht durch Ihre Fehlleistung, in Höhe von 50 € auf mein Konto

innerhalb von 10 Tagen.

Sehr schwer verärgert,

mit freundlichen Grüßen

s.

 


 

Guten Tag,
Ihre Darstellung vom 21.06.2011 ist unzutreffend und wird auch durch Wiederholung nicht besser.
Tatsache ist: Ich hatte bereits auf dem Antrag handschriftlich notiert, dass ich keine Verlängerung wünsche. Damit ist der Vertrag bereits mit Antragsstellung gekündigt worden.
Sie behaupten also falsche Tatsachen, oder - um es deutlicher auszudrücken: Sie lügen mich an.
Ihre Einzüge der letzten Jahre sind zu Unrecht erfolgt.
Ich bestehe auf meinen Forderung und erwarte umgehend Ihre Zahlungen.
Mit freundlichen Grüßen

s.


Bürger_in hat dann eine Rückbuchung vorgenommen für den Jahresbeitrag von 2011 in Höhe von 5,16 €. Promt kam auch eine Bestätigung: "Entgegenkommend beendet die Barmenia diesen Vertrag zum 31.05.2011." Bürger_in fragt sich, worin das Entgegenkommen bestehen soll, denn schließlich sind noch die Einzüge von 2009 und 2010 offen, die die Barmenia sich ohne meine Zustimmung von Bürger_ins Konto genehmigt hat.


Guten Tag,
leider muss ich nochmal zurückkommen auf mein Anliegen sowie Ihr Schreiben vom 12.07.2011.
Wie ich bereits mitteilte, habe ich eine Reisekrankenversicherung nur für das Jahr 2008 benötigt, da ich gezwungen war, eine solche für meine Reise nach St. Petersburg abzuschließen.
Weitere Aufträge habe ich nicht erteilt. Inzwischen habe ich per Rückbuchung den Versicherungsbeitrag 2011 in Höhe von 5,16 € zurück erhalten. Damit sind aber noch offen

  • unberechtigter Versicherungsbetrag 2009 in Höhe von 5,16 €
  • unberechtigter Versicherungsbetrag 2010 in Höhe von 5,16 €
  • Hinzu kommt die bereits angesprochene Aufwendungserstattung in Höhe von 50 €.

Summe der mir zu erstattenden Kosten: 60,32 € (In Worten: sechzig Euro und zweiunddreißig Cent)
Ich erwarte die Zahlung der des Betrages von 60,32 € innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto.
Von Telefonanrufen bitte ich abzusehen!
Mit freundlichen Grüßen
s.

Solidarische Hinweise

Joomla template by a4joomla