Stadt Salzburg - Quelle: WikicommonsBeschwerde und Petition

Aktenzeichen: 3/ABCDE/8-2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich bei Ihnen beschweren über den Magistrat der Stadt Salzburg und Ihren Bürgermeister Dr. Heinz Schaden.

Seit gut einem Jahr werde ich von der Stadt Salzburg, genauer gesagt, vom Strafamt der Stadt Salzburg regelrecht belästigt. Ich erhalte Post in meinem Postkasten, in dem von irgendwelchen Verkehrsvorfällen die Rede ist, mit denen ich mich nicht genauer befasst habe. Diese Post habe ich mehrfach unter Protest zurückgehen lassen, weil sie nicht an mich gerichtet war, sondern an einen t. oder an eine Person wohnend in der a_straße. Ich heiße nicht t., sondern s. und ich wohne auch nicht in der a_straße. Das bedeutete für mich einen großen Aufwand, diese Post jeweils abzuholen – weil in meinem Postkasten jeweils nur eine Benachrichtigung für ein Einschreiben vorzufinden war – und dann auch immer zurückgehen zu lassen. Auch waren innerhalb der Schreiben teilweise weitere Formulare angekündigt, die aber in der Postsendung gar nicht enthalten waren. Wie soll ich also ein Formular ausfüllen oder einen Hinweis zur Kenntnis nehmen, die im Brief gar nicht enthalten sind?

Weil das insgesamt sehr lästig und ärgerlich war, habe ich mich direkt und mehrfach an den Bürgermeister ihrer Stadt, Dr. Heinz Schaden gewandt und mich bei ihm persönlich beschwert, Widerspruch und sogar eine Fachaufsichtsbeschwerde gestellt. Möglicherweise ist der Bürgermeister Dr. Heinz Schaden unfähig oder überfordert, mir in dieser Angelenheit zu antworten, denn ich habe von ihm bis heute kein Schreiben erhalten. Das finde ich völlig unverständlich, denn wenn ich mich in meinem Heimatbezirk an den Bürgermeister wende, erhalte ich – häufig nach am gleichen Tag – von ihm persönlich oder von seinem Büro eine Antwort. Oder aber die Verwaltung der Stadt Salzburg ist korrupt und unfähig, dem Bürgermeister meine Post vorzulegen, anders kann ich mir diesen Sachverhalt nicht erklären. Und auch diese Angelegenheit finde ich sehr ärgerlich.

Dagegen habe ich Berufung eingelegt und nochmal durch meinen Anwalt darlegen lassen, wie dilettantisch und offenbar wahllos die Stadt Salzburg versucht, bei EU-Bürgern Geld für ihren Stadthaushalt einzutreiben.

Interessant ist auch, dass eine weitere Beschwerde in dieser Angelegenheit 220 € kostet, eine Gebühr, die offenbar dazu dienen soll, Bürger abzuschrecken, weitere Rechtsmittel einzulegen, was in meinem Fall auch erfolgreich war, weil ich dieses Geld schlichtweg nicht habe! Mich erinnert die willkürlich und stümperhafte Vorgehensweise, die ich bisher habe erleben können, weniger an eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung des 21. Jahrhunderts, sondern vielmehr an Praktiken mittelalterlicher Wegelagerei, bei der der Versuch unternommen wird, bei gleichsam jedem, dessen man auch nur irgendwie habhaft werden kann, in irgendeiner Form Geld einzutreiben. Welch ein Stadtmarketing! Welche eine Werbung für die Touristenstadt Salzburg! Welche eine Motivation für mich, die Stadt Salzburg tatsächlich zu besuchen!

Nunmehr bekomme ich von der Stadt Salzburg mit Datum vom 07.07.2011 eine Mahnung zur Zahlung des Betrages in Höhe von 55,00 € in Verbindung mit der Drohung, dass anderenfalls dieser Betrag gepfändet werden muss. Ich habe bereits an anderer Stelle dargelegt, dass ich in Deutschland Arbeitslosengeld II beziehe und daher als mittellos einzuschätzen bin, da diese Leistungen außerordentliche Zahlungen in dieser Höhe nicht vorsehen. Oder, anders gesagt, ich hätte wahlweise auf eine neue Hose, neue Schuhe oder eine neue Winterjacke zu verzichten, wenn ich diese Zahlung tatsächlich zu leisten hätte.

Petition

Aus diesem Grund stelle ich gegenüber der Verwaltung der Stadt Salzburg folgende Anträge:

Antrag 1:

Die Stadt Salzburg verzichtet – auf dem Hintergrund der peinlichen Pannen bei dem Versuch, Geld einzutreiben – auf die Forderung mir gegenüber und die Angelegenheit wird als erledigt zu den Akten gelegt. Das ist für meine Begriffe die einfachste und auch kostengünstigste Lösung.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, stelle ich hilfsweise und statt dessen folgenden Antrag:

Antrag 2:

Sollte die Stadt Salzburg auf Zahlung des Betrages bestehen, möchte ich von der Möglichkeit Gebrauch machen und anstelle einer Zahlung hiermit beantragen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Stadt Salzburg zu verbringen. Allerdings wären in diesem Fall die An- und Abreisekosten durch die Stadt Salzburg zu erbringen. Ich denke, dass die Ersatzfreiheitsstrafe mit einem Tag in der Justizvollzugsanstalt abgegolten sein sollte. In diesem Fall wäre aber der konkrete Termin mit mir abzustimmen. Diese Lösung würde mir persönlich am Besten gefallen, da ich dadurch die Gelegenheit hätte, die Stadt Salzburg tatsächlich zu besuchen.

Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, stelle ich hilfsweise und statt dessen folgenden Antrag:

Antrag 3:

Ich beantrage aufgrund meiner darstellbaren Mittellosigkeit, den Betrag in Höhe von 55,00 € (in Worten: fünfundfünfzig Euro) in zwanzig monatlichen Raten zu jeweils 2,75 (in Worten: zwei Euro und fünfundsiebzig Cent, beginnend mit dem Dezember 2011 begleichen zu können.

Sollte die Stadt Salzburg keinem dieser Anträge entsprechen, kündige ich an, bei dem Bundesstaat Österreich und bei der Europäischen Union und ggf. an weiterer weiteren Protest einzulegen und öffentlich zu machen.

Ich kenne mich mit der Verwaltung der Stadt Salzburg nicht aus und bin dazu auch nicht verpflichtet. Aber ich bitte freundlichst darum, meine Beschwerde und meine Petition zur Kenntnis zu nehmen und an die parlamentarische Stelle weiter zu leiten, die dafür zuständig ist.

Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen in dieser Angelegenheit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

s.

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