Bürokratie - Schreibstube 1719 - Quelle: WikiCommonsSehr geehrter Herr Kollege L.,


mit Befremden nehme ich zur Kenntnis, dass ich mir heute per Einschreiben (!) bei der Post den Ausdruck meiner email - Bewerbung (!) auf die Professur "Intermediale kulturelle Bildung" am FB 4 Soziale Arbeit und Gesundheit der FH Frankfurt am Main abholen durfte. Eine email mit dem Inhalt des Anschreibens wäre vollkommen ausreichend gewesen. Danke für die großartige Anekdote zur Internetkompetenz an Fachhochschulen, die Sie mir damit geschenkt haben.


Mit freundlichen Grüßen
s.


Sehr geehrter s.,

schön, dass wir zu Ihrer Erheiterung beitragen konnten. Die Rücksendung von eingereichten Bewerbungsunterlagen per Einschreiben ist vorgeschrieben. Das in Ihrem Fall versehentlich auch der Ausdruck der online eingereichten Bewerbung diesen Weg gefunden hat mag Sie befremden, ist aber schlicht darauf zurückzuführen, dass auch online eingereichte Bewerbungen hier ausgedruckt werden und im Umlaufverfahren gemeinsam mit den papiergebundenen Bewerbungen den an Auswahlprozessen beteiligten Personen vorgelegt werden. Und da kann es in der Tat passieren, dass eine Mitarbeiterin beim Verpacken einer größeren Zahl von zurück zu schickenden Unterlagen übersieht, dass das ursprüngliche Übertragungsmedium digital war.

Für die Mühen die Sie durch den Weg zur Post hatten entschuldigen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Gero L.

P.S.: Wie Sie von dieser Begebenheit auf "Die Internetkompetenz an Fachhochschulen" schließen können, ist zumindest mit meinem Wissenschaftsverständnis nicht vereinbar.

Abbildung: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Office_1719.jpg

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