Stempel unbefristete Aufenthaltserlaubnis 1989 - Quelle: WikiCommons, siehe ArtikelendeDiese Auseinandersetzung habe ich verloren! Oder sagen wir mal: Nicht gewonnen. 

Das Bürgeramt Tempelhof - Schöneberg von Berlin hat mir im Juni 2013 meinen Personalausweis weggenommen und alle meine Proteste halfen nichts. Schließlich habe ich dann am 12.12.2013 einen 5-seitigen Widerspruchsbescheid erhalten, auf dessen Grundlage ich hätte klagen können. Das allerdings war mir zu aufwändig und deshalb habe ich es gelassen. Statt dessen habe ich mir dann für 28,00 € beim Bezirksamt Pankow von Berlin einen neuen Personalausweis gekauft, um bei Kontrollen von Polizistenmenschen etwas vorzeigen zu können. Auch musste ich in ein Fotostudio laufen, um von mir schöne Fotos schießen zu lassen.

Trotzdem bin ich nicht ganz unzufrieden, denn ich habe den Preis in dieser Auseinandersetzung schön in die Höhe getrieben und das Bezirksamt hat sich wirklich Mühe geben müssen, ausführlich zu begründen, warum es in Ordnung sein soll, mir einen Personalausweis wegzunehmen, wie ich nachfolgend dokumentiere.

Berlin, 02.05.2014

s.

pdf button2013.12.12.-Einziehung-Ausweis-Widerspruchsbescheid-BA-Tempelhof.pdf

 


Sehr geehrter Herr Stadtrat, 
danke für Ihr Schreiben vom 20.09.2013. In der Sache muss ich Ihnen widersprechen. 
Der Ausweis wurde mir gegen meinen Willen weggenommen. Erst nachträglich wurden auf Grund von meinem Protest und einigen Widersprüchen scheibchenweise Erklärungen nachgeliefert, die ich vom Grundsatz her für unzutreffend halte. Von einer ausführlichen Darlegung kann keine Rede sein. 
Ja, der Ausweis ist aufklappbar. Aufklappbarkeit ist aber kein nach § 28 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis zulässiger Grund zum Einzug des Ausweises. Sondern lediglich "wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist." Beides ist aber hier nicht zutreffend. Meine Identität ist nach wie vor und auch trotz der nun erstmalig von Ihnen angeführten Aufklappbarkeit einwandfrei feststellbar. Insofern bleibe ich bei meiner Auffassung und bei meinem Widerspruch und erwarte, dass auch Sie sich an geltendes Recht halten. 
Ich kann Ihnen folgenden Kompromiss anbieten: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin übernimmt die Kosten für einen neuen Personalausweis und stellt mir diesen aus. Dann wäre der Fall erledigt und die dem Bezirksamt Tempelhof von Berlin entstehenden Kosten und Aufwendungen halten sich in überschaubaren Grenzen. 
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob Sie auf dieses Angebot eingehen wollen. 
Mit freundlichen Grüßen 
s.

 


Am 20.09.2013 11:03, schrieb Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.:

Sehr geehrter s.
ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs. 
Bevor wir in die weitere Bearbeitung gehen, möchte ich folgendes zu
Bedenken geben:
Selbstverständlich habe ich mir aufgrund Ihres schwerwiegenden Vorwurfs
sofort den Vorgang vorlegen lassen. 
Aus den Akten geht hervor, dass Ihnen im Bürgeramt sehr ausführlich
dargelegt wurde, warum der von Ihnen bis dahin genutzte Personalausweis
nicht mehr als solcher anerkannt werden konnte und damit als
Ausweispapier nicht mehr brauchbar war. 
Das eingezogene Papier liegt dem Vorgang nach wie vor bei und wurde
nicht vernichtet.
Ich habe mich persönlich davon überzeugt, dass der Ausweis aufklappbar
ist und damit seine Funktion vollständig verloren hat. Auch weitere
Instanzen können sich hiervon überzeugen.
Ich bin einigermaßen erstaunt, dass die von der Sachbearbeiterin
vorgetragenen und sehr nachvollziehbaren Gründe von Ihnen in keiner
Weise berücksichtigt werden und Sie weiterhin behaupten, es handelte
sich um ein intaktes Ausweispapier. 
Dieser Fall lässt an Eindeutigkeit für mich jedenfalls nichts
vermissen. 
Um weiteren Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bitte ich Sie dringend,
Ihren Widerspruch zu überdenken. 
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schworck 
Bezirksstadtrat für Jugend, Ordnung, Bürgerdienste


Abbildung: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Stempelform in einem türkischen Reisepass von 1989 (nachtrag vom 9. 6. 1987) ausgestellt von der Ausländerbehörde in Geislingen an der Steige
Datum 28. Juli 2009
Urheber CaNnN

Quelle: WikiCommons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Aufenthaltserlaubnis_1989_Unbefristet.jpg 

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