Der Europäische Gerichtshof hat den Weg dafür freigemacht, dass EU-BürgerInnen zukünftig schneller Hartz-IV-Leistungen erhalten können. Hierfür genüge nämlich, dass der/die Betroffene “während eines angemessenen Zeitraumes tatsächlich eine Beschäftigung in dem Mitgliedsstaat gesucht hat”. Zwar könne ein Mitgliedsstaat Sozialhilfeleistungen für andere StaatsbürgerInnen ausschließen - aber das Arbeitslosengeld II ist lt. Gesetzeswortlaut eben eine Leistung zur Integration in den Arbeitsmarkt.

(Eine aktuelle Meldung aus dem ArmutsBlog.de)

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